Allgemeine Geschäftsbedingungen für Liefer- und Menükunden / gültig ab 1.4.2018

1. Angebot, Auftrag, Preis

1.1. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausnahmslos für alle – auch künftige – Bestellungen, Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen der GMS GOURMET GmbH und dem Besteller, soweit nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Bestimmungen in Vertragsformblättern des Bestellers (z.B. Einkaufs-/Zahlungsbedingungen etc.), die zu den vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen in Widerspruch stehen, sind in vollem Umfang unwirksam, gleichgültig ob, wann und in welcher Form diese der GMS GOURMET GmbH zur Kenntnis gebracht werden. Abweichende Vereinbarungen zu einzelnen Bestimmungen der vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur für diese wirksam und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorausgehenden, ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch GMS GOURMET GmbH. Stillschweigen gegenüber Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers gilt keinesfalls als Zustimmung.

1.2. Unsere Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und sind der jeweils gültigen Preisvereinbarung mit der GMS GOURMET GmbH zu entnehmen.

2. Zahlungsziel, Zahlungsbedingungen, Rücktritt

2.1. Soweit keine entgegenstehenden Vereinbarungen getroffen werden, sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar.

2.2. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller – sofern es sich nicht um einen Verbraucher im Sinne des KSchG handelt – nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von GMS GOURMET GmbH schriftlich anerkannt sind. Außerdem ist der Besteller zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.  Ein dem Besteller als Verbraucher im Sinne des KSchG nach dem Gesetz zustehendes Zurückbehaltungsrecht wird durch diese Bestimmung nicht ausgeschlossen.

2.3. Bleibt der Besteller mit der Bezahlung unserer Rechnungen länger als 30 Tage im Rückstand, werden bei ihm Exekutionen durchgeführt oder wird gegen ihn ein Insolvenzverfahren eingeleitet, sind wir berechtigt, von allen noch nicht erfüllten Lieferverträgen zurückzutreten oder Vorauszahlung zu fordern.

3. Bestellung, Lieferung, Gefahrenübergang

3.1. Der Bestellablauf und die Lieferfristen werden grundsätzlich zwischen der GMS GOURMET GmbH und dem Besteller individuell, passend zum Liefermodell, vereinbart.  Sofern keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen werden, gilt jedoch Folgendes: Bestellungen von Tiefkühlmenüs müssen bis spätestens 12:00 Uhr und 3 Werktage vor dem vereinbarten Liefertermin bei uns eingelangt sein. Bestellungen von Kühlmenüs (cook & chill) sind für die Folgewoche möglich und müssen bis Dienstag 12 Uhr bei uns eingelangt sein. Fällt der Dienstag auf einen Feiertag, dann hat die Bestellung spätestens einen Werktag davor bis 12:00 Uhr bei uns einzulangen.

3.2. Mindestbestellwerte und allfällige Lieferzuschläge werden grundsätzlich zwischen der GMS GOURMET GmbH und dem Besteller individuell, passend zum Liefermodell, vereinbart.  Sofern keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen werden, gilt jedoch Folgendes: Der Mindestbestellwert beträgt für Lieferungen innerhalb von Österreich € 200,- netto. Für Lieferungen innerhalb von Deutschland beträgt der Mindestbestellwert € 300,- netto. Die Belieferungen erfolgen jeweils „frei Haus“.

3.3. Unser Angebot ist freibleibend und setzt die Lieferfähigkeit voraus. Änderungen sind vorbehalten. Soweit nichts anderes vereinbart ist, kommt der Vertrag erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Lieferung bzw. Leistung zustande.

3.4. Bei Anlieferung hat der Kunde für unverzügliche Annahme und entsprechende Lagerung zu sorgen. Tiefgekühlte Waren sind bei –18 °C zu lagern. Aufgetaute und aufbereitete Speisen sind umgehend zu verzehren und dürfen nicht wieder eingefroren werden. Gekühlte Waren sowie Kühl- und Frischwaren sind gemäß den Temperaturempfehlungen auf dem Etikett zu lagern. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung von GMS GOURMET GmbH – oder einem von GMS GOURMET GmbH Beauftragten – an den Besteller übergeben worden ist. Jegliche Haftung von GMS GOURMET GmbH für Schäden, die sich aus unsachgemäßer Handhabung, Aufbereitung und Lagerung der angelieferten Waren durch den Besteller oder durch von diesem beauftragte Dritte, insbesondere aus einer Durchbrechung der Kühlkette im Bereich des Bestellers ableiten, ist ausgeschlossen.

3.5. Lieferfristen werden von der GMS GOURMET GmbH vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse, das sind insbesondere Fälle höherer Gewalt, eingehalten. Die Lieferfristen werden durch alle von der GMS GOURMET GmbH nicht vertretenden Hindernisse wie z.B. höhere Gewalt, unvorhersehbare Betriebsstörungen etc. um die Dauer der Hindernisse verlängert. Auf jeden Fall sind Schadenersatzansprüche oder Aufhebung des Vertrages wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen.

4. Gewährleistung und Mängelrüge

4.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

4.2 Auftretende Mängel sind uns - ohne dass damit für den Besteller, der Verbraucher im Sinne des KSchG ist, bei Unterlassung nachteilige Rechtsfolgen verbunden wären - möglichst bei Lieferung bzw. nach Sichtbarwerden bekannt zugeben.

4.3 Wenn der Besteller Unternehmer im Sinn des KSchG ist, hat er die Lieferung sofort nach Anlieferung im Sinne des § 377 UGB nach Vollständigkeit, Richtigkeit und Mängelfreiheit eingehend zu prüfen und eventuelle Mängel unverzüglich, jedenfalls aber binnen angemessener Frist nach Erhalt der Ware bzw. Leistung, bei sonstigem Verlust aller ihm aus - bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbaren - Mängeln zustehenden Ansprüche schriftlich zu rügen. Später aufgetretene Mängel hat der Besteller – sofern er Unternehmer im Sinn des KSchG ist - ebenfalls schriftlich zu rügen, andernfalls sind Gewährleistungsansprüche für derartige Mängel ausgeschlossen. Eine nicht sachgemäße Lagerung, Handhabung oder Aufbereitung nach Übergabe der Ware an den Besteller schließt jede Gewährleistung aus.

4.4.  Der Besteller kann bei Mangelhaftigkeit der Sache zwischen Verbesserung und Austausch – jeweils binnen angemessener Frist - wählen. Ansprüche auf Preisminderung oder Wandlung hat der Besteller nur unter der Voraussetzung, dass innerhalb angemessener Frist Verbesserungsversuche ergebnislos sind oder der Austausch nicht fristgerecht erfolgt.

5. Schadenersatz

Sofern der Besteller Unternehmer im Sinn des KSchG ist, sind Schadenersatzansprüche gegenüber GMS GOURMET GmbH in Fällen leichter und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen, dies gilt nicht für Personenschäden. Handelt es sich beim Besteller um einen Verbraucher im Sinn de KSchG wird die Haftung gegenüber dem Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere der Bestimmungen des KSchG -für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, dies gilt jedoch nicht für Personenschäden.

6. Allgemeines, Erfüllungsort, Gerichtsstand

6.1. Sollten einzelne Punkte dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.

6.2. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung und Unterfertigung durch GMS GOURMET GmbH.

6.3.   Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlung ist ausschließlich Wien.

6.4. Ausschließlicher Gerichtsstand zur Entscheidung über alle aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen und den unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträgen entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Wien. Die GMS GOURMET GmbH hat jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu klagen.

6.5. Für alle gegen einen Verbraucher im Sinne des KSchG, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen und den unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträgen erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

6.6. Es kommt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss von Verweisungsnomen zur Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts sowie des IPRG wird ausdrücklich ausgeschlossen.

6.7. Zwingende Rechte eines Verbrauchers nach dem Konsumentenschutzgesetz werden durch diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht eingeschränkt.

GMS GOURMET GmbH

Stand: 01.04.2018

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